Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Hotel Kaliebe, Zeltplatzstraße 14, 17449 Trassenheide
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Blockhäusern oder Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss und -partner
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel zustande.
2.2. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer verbindlichen Buchung Ihrerseits (also nach dem Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages)kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
2.3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechenden Erklärung des Dritten vorliegt.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Unterkünfte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Die gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Ausgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Wenn zwischen den Partnern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, erfolgt die Bezahlung hier vor Ort in bar oder per EC-Cash.
3.5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich weder vergütet noch gutgeschrieben.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
4.1. Im Interesse des Gastes sollte der Rücktritt unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung im Hotel Kaliebe. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen je Buchung in Prozent der Übernachtungssumme:
bis zum 45. Tag vor Reisebeginn: kostenfrei
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn: 50%
bis zum 14. Tag vor Reisebeginn: 80%
bis zum Anreisetag: 100%
bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%
Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Urlaubsgast die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
4.2. Bei Vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden und die Stornierungsgebühren für den Gast niedrig zu halten. Dem Gast bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden dem Hotel gegenüber nachzuweisen. Und wenn etwas dazwischen kommt?! Beugen Sie vor! Schließen Sie kostengünstig eine Reiserücktrittskostenversicherung ab.
Wollen Sie diesen Vorteil nutzen, können Sie dies ganz einfach mittels der Buchungsbestätigung beigefügten Versicherungs-Police abwickeln. Oder buchen Sie die Versicherung bequem auf unserer Internetseite:
www.kaliebe.de
§ 5 An- und Abreise, Nutzung der Unterkünfte
5.1. Gebuchte Unterkünfte stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5.2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Unterkünfte dem Hotel bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des Logispreises in Rechnung stellen.
§ 6 Änderungen
6.1. Von Leistungsänderungen wird das Hotel Kaliebe den Urlaubsgast unverzüglich unterrichten und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Urlaubers bleibt unberührt. Preiserhöhungen nach Abschluss des Reisevertrages sind bis 21 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen (Erhöhung der Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife oder ähnliches) in dem Umfang möglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies rechtfertigen. Änderungen des Reisepreises sind unverzüglich zu erklären. Bei Preiserhöhungen über 5% kann der Urlaubsgast innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten. Bis zum Reisebeginn kann der Urlaubsgast sich nach Mitteilung an das Hotel Kaliebe durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen.
§ 7 Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist im nichtleistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schaden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.
7.3. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf.
7.4. Der Gast hat die Einrichtungsgegenstände und Ausstattung der Hotelanlage sowie Zimmer, Blockhäuser oder Ferienwohnungen pfleglich zu behandeln. Für grobe Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch wenn sie sich erst nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung, zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen und diese nachträglich in Rechnung zu stellen.
7.5. Im Hotel Kaliebe ist grundsätzlich ein W-LAN-System kostenfrei verfügbar. Sollte im Falle einer technischen Störung kein Internetzugang möglich sein, werden Schadenersatzforderungen gegen das Hotel ausdrücklich ausgeschlossen. Auch eine Minderung des Zimmerpreises ist aus diesem Grund nicht möglich.
§ 8 Rauchverbot im Hotel
8.1. Das Rauchen ist in allen Räumen des Hotels strengstens untersagt und ist nur außerhalb des Hotels gestattet. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot hat das Hotel das Recht, vom Gast einen Schadenersatz für die gesondert aufzuwendende Reinigungskosten von bis zu 100,00 € zuzüglich eventueller Umsatzeinbußen aus einer nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu verlangen.
§ 9 Haustiere
9.1. Die Mitnahme von Haustieren ist generell auf Hunde limitiert und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet. Bei Verschmutzung oder Schäden behalten wir uns vor, die Kosten dem Halter in Rechnung zu stellen.
§ 10 Verlust von Schlüssel oder Parkplatzkarte
10.1. Bei Verlust des Zimmerschlüssels trägt der Gast die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von 50,00 €.
10.2. Bei Verlust des Parkplatzkarte trägt der Gast die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von 50,00 €
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Im kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand das Amtsgericht Greifswald.
11.3. Es gilt deutsches Recht.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11.5. Die Kontaktdaten des Ombudsmann (bei Beschwerden in Zusammenhang
mit der Versicherungsvermittlung) finden Sie auf unserer Internetseite.
(Stand 01. Januar 2023)